Mo. 23.05.2022
Das Sturmtief Emmelinde hat am vergangenen Freitag zu teils größeren Sturmschäden im Wald geführt. Betroffen ist insbesondere die Gemeinde Petersaurach aber auch in Heilsbronn und Neuendettelsau sind Schäden aufgetreten.
Gefahren ernst nehmen
Waldbesitzer, auch wenn sie im Umgang mit der Motorsäge geübt sind, unterschätzen mitunter die Gefahr, die von solch einer Extremsituation ausgehen kann. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Weil die Verletzungsgefahr erheblich ist, sollte hier immer auf die Hilfe von Profis zurückgegriffen werden. Sie verfügen über Erfahrung, die notwendige Technik und das passende Gerät. Gerne unterstützen wir unser Mitglieder bei der Sturmholzaufarbeitung.
Die INTERFORST ist die internationale Leitmesse für Forstwirtschaft und Forsttechnik und findet alle vier Jahre auf dem Gelände der Messe München statt. Vom 17. bis 20. Juli 2022 informiert die INTERFORST vom Setzling über Harvester zu Forwarder bis hin zur Motorsäge und vieles mehr. Mit den diesjährigen Themenschwerpunkten „Zukunft des Waldbaus“, „Waldumbau“ und „Waldzustand“ zeigt die Messe zudem die Zukunftsausrichtung im Forst auf.
Sonntag 17.07.2022
05:45 Uhr |
|
Abfahrt Windsbach, Wolfsau 4, Kartoffelscheune Hechel |
||
06:05 Uhr |
|
Abfahrt Geichsenhof, Pendlerparkplatz an der A6 |
||
ca. 09:30 Uhr |
|
Ankunft Messegelände München |
||
ca. 18:30 Uhr |
|
Rückfahrt ohne Einkehr |
Dienstag 19.07.2022
05:45 Uhr |
|
Abfahrt Dietenhofen, am alten Bahnhof |
|||
06:00 Uhr |
|
Abfahrt Großhabersdorf, Lagerhaus Kramer |
|||
06:15 Uhr |
|
Abfahrt Cadolzburg, am Kreisverkehr |
|||
ca. 09:30 Uhr |
|
Ankunft Messegelände München |
|||
ca. 18:30 Uhr |
|
Rückfahrt ohne Einkehr |
Fahrtkosten: 40,- €/Teilnehmer (inkl. Brotzeit und Tageskarte für die Messe). Bitte teilen Sie uns bei der Anmeldung mit, falls Sie bereits im Besitz einer Tageskarte für den Messeeintritt sind. In diesem Fall reduzieren Sich die Kosten auf 27,- €.
Mit der Baumschule Sailer pflegen wir seit Jahrzehnten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit. Am Samstag, den 28.05.2022 möchten wir uns am Hauptbetrieb in Mertingen-Druisheim einen Einblick in die Forstpflanzenproduktion verschaffen.
Samstag 28.05.2022
07:30 Uhr |
|
Abfahrt Unternbibert, Betriebshof Busunternehmen Meier |
||
07:40 Uhr |
|
Abfahrt Dietenhofen, am alten Bahnhof |
||
08:00 Uhr |
|
Abfahrt Ansbach, Freizeitbad Aquella |
||
ca. 09:30 Uhr |
|
Ankunft Baumschule Sailer: Brotzeit, Betriebsführung, Kaffee & Kuchen |
||
ca. 15:00 Uhr |
|
Rückfahrt ohne Einkehr |
Fahrtkosten: 22,- €/Teilnehmer (bei 45 Teilnehmern)
Mo. 11.04.2022
Da wir unsere geplanten Untergruppenversammlungen Anfang diesen Jahres aufgrund des Infektionsgeschehens absagen mussen, möchten wir stattdessen im Frühjahr/Sommer einige Waldbegänge anbieten. Die genauen Treffpunkte als Karte finden Sie in der Anlage. Es gelten die jeweils gültigen Corona-Vorschriften zum Zeitpunkt des Waldbegangs.
Datum | Untergruppe | Treffpunkt | Uhrzeit |
---|---|---|---|
Freitag - 29.04.2022 | Herrieden | Kirche Neunstetten | 15:00 h |
Freitag - 29.04.2022 | Rügland | Hochstraße - Einfahrt Saulochweg | 15:00 h |
Freitag - 13.05.2022 | Langenzenn | Erlachskirchen 2 | 14:00 h |
Sonntag - 15.05.2022 | Zirndorf, Stein, Oberasbach | Leichendorf - am Ende der Waldstraße | 09:30 h |
Freitag - 20.05.2022 | Cadolzburg | Gasthaus Zum Schinkenwirt, Hiltmannsdorf | 14:00 h |
Freitag - 20.05.2022 | Flachslanden | Marktplatz Flachslanden | 14:00 h |
Freitag - 20.05.2022 | Sachsen bei Ansbach | Betonweg süd-östlich von Neukirchen | 15:00 h |
Freitag - 24.06.2022 | Colmberg | Einfahrt "Großer Weiher" | 15:00 h |
Mo. 11.04.2022
Den aktuellen Holzmarktbericht finden Sie unter der Rubrik Holzvermarktung --> Holzmarkt
Do. 24.02.2022
Die Unwetter der letzten Tage haben in Bayerns Wäldern keine schwerwiegenden Schäden verursacht. In unserer Region handelt es sich überwiegend um Einzelwürfe. Lediglich in den Hochlagen und den Mittelgebirgen haben die Stürme deutlicher Spuren hinterlassen. Die Hauptschadensgebiete liegen in Nordostbayern, v.a. in den Landkreisen Hof, Wunsiedel, Tirschenreuth, Kronach und teilweise im Landkreis Rhön-Grabfeld.
Auf dem Rundholzmarkt ergaben sich wegen der überschaubaren Sturmholzmenge keine Auswirkungen. Dennoch sollten die Wälder gründlich kontrolliert werden und insbesondere Sturmwürfe auf Kulturschutzzäunen oder einzelne Fichtenwürfe auch zeitnah aufgearbeitet werden.
Gefahren ernst nehmen
Waldbesitzer, auch wenn sie im Umgang mit der Motorsäge geübt sind, unterschätzen mitunter die Gefahr, die von solch einer Extremsituation ausgehen kann. Bei entwurzelten oder abgebrochenen Baumstämmen, die unter Spannung stehen, kann bereits ein falscher Schnitt reichen, um den Stamm katapultartig und mit enormer Kraft nach oben oder zur Seite schnellen zu lassen. Weil die Verletzungsgefahr erheblich ist, sollte hier immer auf die Hilfe von Profis zurückgegriffen werden. Sie verfügen über Erfahrung, die notwendige Technik und das passende Gerät. Gerne unterstützen wir unser Mitglieder bei der Sturmholzaufarbeitung.
Mo. 13.12.2021
Fr. 26.11.2021
Aufgrund der gegenwärtig stark steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen wurden die im November und Dezember geplanten Untergruppenversammlungen der FBG Ansbach-Fürth abgesagt.
Stattdessen werden die untenstehenden Waldbegänge und Pflegekurse als Außentermine angeboten.
Weitere Details finden Sie jeweils in der entsprechenden Anlage.
Fr. 19.10.2021
Aufgrund der gegenwärtig stark steigenden Zahl der Corona-Neuinfektionen werden die geplanten Untergruppenversammlungen der FBG Ansbach-Fürth abgesagt.
Stattdessen werden Waldbegänge und Pflegekurse im Wald angeboten. Die Mitglieder werden gebeten sich über den in kürze erscheinenden Newsletter und auf der Homepage der FBG über die neuen Termine zu informieren.
Sa. 30.10.2021
Für die Erhaltung der bestehenden Wälder bzw. Schaffung neuer Waldbestände, die zukünftig besser an die sich verändernden standörtlichen Gegebenheiten angepasst sind, ist die aktive Waldbewirtschaftung unverzichtbar. Eine geregelte Forstwirtschaft bietet vielen Menschen Arbeit und Einkommen und ermöglicht es die Gewinnung des nachhaltigen Rohstoffes Holz mit dem Erhalt des Waldes als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und den vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald, wie Luft- und Wasserreinhaltung, CO2 Speicherung oder Sicherung der Schutz- und Erholungsfunktion, zu vereinbaren.
Um einen Einblick in das Holznutzungsverhalten im Privatwald zu erhalten, laden wir alle interessierten Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen zur Teilnahme an einer anonymen Onlinebefragung ein.
Den Link zur Umfrage finden Sie vom 01.01.2022 bis zum 28.02.2022 auf der Homepage der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft unter www.lwf.bayern.de.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Fr. 22.10.2021
Mo. 18.10.2021
Die aktuellen Termine finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen --> Lehrgänge
Mo. 18.10.2021
Unter Einhaltung der 3G-Regel können wir auf vorherige Anmeldungen zu unseren Untergruppenversammlungen verzichten. Bitte bringen Sie Ihre entsprechenden Nachweise mit zur Versammlung und denken Sie auch an Ihre Maske. Sollte eine Versammlung abgesagt werden müssen, informieren wir hier auf der Homepage.
Datum | Untergruppe | Veranstaltungsort | Uhrzeit |
---|---|---|---|
Montag - 22.11.2021 | Dietenhofen - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus Zur Krone, Dietenhofen | 19:30 h |
Mittwoch - 24.11.2021 | Neuendettelsau - abgesagt-->Ersatztermin | Pension Lindenallee, Neuendettelsau | 19:30 h |
Donnerstag - 25.11.2021 | Windsbach - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus zur Eiche, Sauernheim | 19:30 h |
Donnerstag - 25.11.2021 | Lehrberg - abgesagt-->Ersatztermin | Gashaus Kern, Lehrberg | 19:30 h |
Mittwoch - 01.12.2021 | Mitteleschenbach - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus Zur Krone, Mitteleschenbach | 19:30 h |
Mittwoch - 01.12.2021 | Ansbach-Nord - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus Weinberg, Ansbach | 19:30 h |
Mittwoch - 08.12.2021 | Roßtal - abgesagt--> Ersatztermin | Gashaus Weißes Lamm, Roßtal | 19:30 h |
Mittwoch - 08.12.2021 | Heilsbronn - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus Lutz, Bonnhof | 19:30 h |
Mittwoch - 08.12.2021 | Oberdachstetten - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus Dietz, Anfelden | 19:30 h |
Mittwoch - 08.12.2021 | Wilhermsdorf - abgesagt-->Ersatztermin | Gasthaus Behringer, Kirchfarrnbach | 19:30 h |
Mittwoch - 12.01.2022 | Herrieden - abgesagt | Sportheim Neunstetten | 19:30 h |
Mittwoch - 19.01.2022 | Herrieden - abgesagt | Dorfgemeinschaftshaus Rauenzell | 19:30 h |
Freitag - 21.01.2022 | Lichtenau - abgesagt | Dorfgemeinschaftshaus Wattenbach | 19:30 h |
Donnerstag - 13.01.2022 | Ansbach-Süd - abgesagt | Schützenhaus Bernhardswinden | 19:30 h |
Montag - 17.01.2022 | Rügland - abgesagt | Gasthaus Enzner, Unternbibert | 19:30 h |
Montag - 17.01.2022 | Langenzenn - abgesagt | Gasthaus Höfler, Laubendorf | 19:30 h |
Donnerstag - 20.01.2022 | Großhabersdorf, Ammerndorf - abgesagt | Gasthaus Hofmann, Fernabrünst | 19:30 h |
Donnerstag - 20.01.2022 | Puschendorf, Tuchenbach, Obermichelbach | Gasthaus Schmotzer, Puschendorf | 19:30 h |
Donnerstag - 20.01.2022 | Petersaurach - abgesagt | Gasthaus Zur Krone, Petersaurach | 19:30 h |
Freitag - 21.01.2022 | Leutershausen - abgesagt | Gasthaus Neue Post, Leutershausen | 19:30 h |
Montag - 24.01.2022 | Weihenzell - abgesagt | Gashaus Schachner, Neubronn | 19:30 h |
Mittwoch - 26.01.2022 | Flachslanden - abgesagt | Gasthaus Rose, Flachslanden | 19:30 h |
Donnerstag - 27.01.2022 | Colmberg - abgesagt | Gasthaus Birkner, Binzwangen | 19:30 h |
Dienstag - 01.02.2022 | Cadolzburg - abgesagt | Gasthaus Zur Friedenseiche, Cadolzburg | 19:00 h |
Mittwoch - 02.02.2022 | Zirndorf, Stein, Oberasbach - abgesagt | Gasthaus Linder Grube, Lind | 19:30 h |
Mittwoch - 02.02.2022 | Sachsen - abgesagt | Dorfgemeinschaftshaus Rutzendorf | 19:30 h |
Donnerstag - 10.02.2022 | Veitsbronn, Seukendorf - abgesagt | Gasthaus Zum Schinkenwirt, Hiltmannsdorf | 19:30 h |
Di. 12.10.2021
Fürth/Erlangen/Neustadt a. d. Aisch – Aufgrund der hohen Nachfrage nach Fördermitteln muss die Forstverwaltung im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth-Uffenheim bis Ende November einen Antragsstopp aussprechen. Dies gibt der Bereichsleiter Forsten, Dr. Christian Kölling, bekannt: „In den vergangenen Monaten hat sich die forstliche Förderung als sehr beliebt herausgestellt und dabei hat sich ein beträchtlicher Rückstau von Anträgen gebildet.“ Das Angebot der finanziellen Förderung von Maßnahmen im Privat- und Kommunalwald wird von den Waldbesitzern sehr gut angenommen, sei es bei Wiederaufforstungen, bei der insektizidfreien Borkenkäferbekämpfung oder bei der Bestandspflege. In den Zeiten der durch den Klimawandel verursachten Waldkrise sind immer mehr Aktivitäten erforderlich, um die Schäden am Wald zu begrenzen. Kölling versichert: „Nach dem Ende des Antragsstopps wird das Amt die Förderung das Waldumbaus mit neuer Energie weiterführen und ab Dezember wieder neue Anträge entgegennehmen.“
Di. 12.10.2021
Nach einer langen Zeit des Wartens dürfen wir unsere Vereinsmitglieder endlich wieder zu unserem beliebten Waldpraxistag recht herzlich einladen. Wie gewohnt findet er immer am ersten Samstag im November statt, dieses Jahr am 06.11.2021, von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Durch den regelmäßigen Wechselturnus veranstalten wir den diesjährigen Waldpraxistag im Forstrevier Lehrberg in der Nähe von Oberdachstetten. Einfach die „Hochstraße“ (St 2245) von Oberdachstetten in Richtung Straßenhof fahren und am Ortsende links in die Straße „Am Eichelschlag“ abbiegen. Danach folgen Sie einfach der Beschilderung (siehe Karte).
In Theorie und Praxis möchten wir Ihnen unter anderem folgende Themen vorstellen:
Selbstverständlich lassen wir unseren Waldpraxistag wieder mit einem kleinen Imbiss ausklingen.
Wir freuen uns auf euer kommen.
Mo. 11.10.2021
Die Firma Suffel Fördertechnik GmbH & Co. KG aus Aschaffenburg hat sich bei uns gemeldet um ihren neu entwickelten „SmartSkidder“ vorzustellen. Hierzu möchten wir unsere Mitglieder zu einer Live-Vorführung im Wald recht herzlich einladen.
Alle weiteren Informationen zur Praxisvorführung finden Sie unter:
Mo. 02.08.2021
Seit Juli 2021 verfügt die FBG über einen neuen Sägespaltautomat, dieser ersetzt unseren in die Jahre gekommenen Posch SpaltFix S-360 im Dreipunktanbau. Die neue Maschine des Typs Posch SpaltFix S-375 mobil kann Stämme bis zu einem Durchmesser von 37 cm schneiden und mit dem Spaltmesser in bis zu 6 Teile spalten. Integriert ist ein hydraulischer Kettenförderer, welcher die aufgelegten Stämme der Sägespalteinheit zuführt. Die Bedienung der Maschine erfolgt komfortabel über eine Joystick-Steuerung. Die fertigen Holzscheite können über ein Knick-Förderband mit 5 Meter Länge direkt auf einen Kipper verladen oder zu einem Haufen aufgetürmt werden. Aufgebaut ist der Sägespaltautomat auf einem 25 km/h Fahrwerk, welches auflaufgebremst ist. Durch das Fahrwerk kann der Sägespaltautomat im Gegensatz zum Vorgängermodell nun auch mit kleineren Schleppern (ab ca. 40 PS) transportiert und betrieben werden. Stationiert ist die Maschine weiterhin bei Hans Binder, Hürbel 6, 91611 Lehrberg, Tel.: 09820 451. Der Mietpreis für unsere Mitglieder beläuft sich auf 35,00 € pro Stunde. Wir freuen uns Ihnen mit dem Posch SpaltFix S-375 mobil eine moderne Maschine zur Brennholzerzeugung zur Verfügung stellen zu können und hoffen, dass die neue Maschine eine ähnlich hohe Nachfrage erfährt wie die bisherige Maschine. Unser zweiter Posch Sägespaltautomat im Dreipunktanbau, Typ Posch SpaltFix S-360, ist weiterhin wie gewohnt bei Familie Kasper, Siegelsdorfer Str. 5b, 90587 Veitsbronn, Tel.: 0911 753712 stationiert und steht zur Miete für unsere Mitglieder bei einem Stundensatz von 25,00 € bereit.
Fr. 23.07.2021
Mo. 19.07.2021
Den aktuellen Holzmarktbericht finden Sie unter der Rubrik Holzvermarktung --> Holzmarkt
Fr. 25.06.2021
München – In Bayerns Wäldern wird es künftig keine staatliche Förderung für kunststoffbasierte Produkte mehr geben. Das hat Staatsministerin Michaela Kaniber heute in München verkündet: „Bayerns Wälder sind unsere grüne Lunge und das naturbelassenste Drittel Bayerns. Damit dort künftig weniger Plastik landet, stellen wir die Förderung von Kunststoffprodukten konsequent ein“. Die Förderrichtlinie für den Privat- und Körperschaftswald wurde der Ministerin zufolge bereits entsprechend ergänzt. „Dieser Schritt ist auch möglich, denn für Wuchshüllen und andere im Wald eingesetzte Produkte gibt es mittlerweile ausreichend Alternativen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen“, so die Ministerin.
Wuchshilfen und andere Forstprodukte unterstützen die jungen Bäumchen in der sensiblen Anwuchs-Phase und verbessern so den Erfolg der Aufforstungen. Diese sind zunehmend notwendig, weil die bayerischen Wälder aufgrund des Klimawandels zum Teil stark geschädigt sind. Für die bekannten Kunststoff-Wuchshüllen wird es einen stufenweisen Ausstieg geben. Im Jahr 2022 sind je Förderantrag nur noch maximal 200 Stück förderfähig, ab dem 1. Januar 2023 endet die Förderung ganz. „Damit haben alle Beteiligten noch etwas Zeit, sich in der Produktentwicklung und Bevorratung alternativer Produkte auf dieses nachhaltige Vorgehen einzustellen“, sagte Ministerin Kaniber.
Bei staatlich geförderten Projekten zur Walderschließung – etwa Forstwegen oder Lagerplätzen – ist bereits seit Anfang des Jahres der Einsatz von mineralischen Baustoffen ausgeschlossen, die Reste an Kunststoffen und anderen Fremdstoffen enthalten können. „Ich bin überzeugt, dass wir mit dem klaren Förderausschluss von Kunststoffen den richtigen Impuls setzen. Davon werden nicht nur unsere Wälder profitieren, sondern alle Bürgerinnen und Bürgern“, so Kaniber. Von den Neuerungen nicht berührt ist die rechtlich zulässige Verwendung von kunststoffbasierten Produkten ohne staatliche Förderung.
Mehr Informationen zur forstlichen Förderung in Bayern gibt es unter:
Fr. 25.06.2021
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die HolzEinschlBeschrV2021 erlassen. Die Verordnung ist am 22. April 2021 verkündet worden und am 23. April 2021 in Kraft getreten.Mit BMEL-Schreiben vom 19. Mai 2021 wurde die Anwendung einer Bagatelleregelung von 75 fm für nicht-buchführungspflichtige Forstbetriebe ermöglicht. Mit Schreiben vom 14. Juni 2021 hat das BMEL diese Regelung auch für buchführungspflichtige Kleinwaldbesitzer erweitert.
„Die Praxis hat gezeigt, dass gleichermaßen auch buchführungspflichtige Kleinprivatforstbetriebe ohne amtlich festgestellten Hiebssatz nur einen erschwerten Marktzugang finden, wenn die Holzmengen nicht mit anderen Waldbesitzern zu marktfähigen Losgrößen gebündelt werden können. Um diesen Betrieben einen wirtschaftlich sinnvollen Marktzugang zu ermöglichen, halte ich es mit den Zielen der HolzeinschlBeschrV2021 für vereinbar, dass auch diese Betriebe von der Bagatellregelung erfasst werden. Demzufolge können auch buchführungspflichtige Land- und Forstbetriebe, die einen forstlichen Betriebsteil ohne anerkannten amtlichen Hiebssatz bewirtschaften, ordentliche Fichtenholzeinschläge bis zu einer Höhe von maximal 75 Erntefestmeter ohne Rinde je Betrieb tätigen, ohne gegen die Regelungen der HolzeinschlBeschrV2021 bzw. des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes zu verstoßen. Gleichzeitig ist sicher zu stellen, dass in dem Bezugsgebiet des Einschlags (Forstrevier, Gemeinde, innerhalb der Forstbetriebsgemeinschaft) die Einschlagsbeschränkung insgesamt gemäß der HolzeinschlaglBeschrV2021 eingehalten wird. Die Möglichkeit für diese Betriebe, von einem Hiebssatz analog der einkommensteuerrechtlichen Regelung nach R 34b.6 Absatz 3 zu § 34b EStG auszugehen und diesen Nutzungssatz von 5 Erntefestmetern ohne Rinde je Hektar bei der Berechnung zu Grunde zu legen, bleibt unberührt.“
Di. 15.06.2021
"Das sonnige Wetter seit Anfang Juni nutzen Buchdrucker und Kupferstecher zum konzentrierten und massiven Schwärmen. Aus allen Teilen Bayerns melden zahlreiche Monitoringstandorte Fangzahlen von teils weit über 3.000 Käfern/Woche und Falle. Vergleichbare Fangzahlen sind seit 2015 in keiner Kalenderwoche bisher erreicht worden."
Den vollständigen Newsletter finden Sie unter:
Mo. 07.06.2021
Im Zuge ihrer Bachelorarbeit produziert Frau Auerswald Infoclips für das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth.
Für den theoretischen Teil ihrer Arbeit führt Frau Auerswald eine Umfrage zur Wissensvermittlung an Waldbesitzer/innen und Forstinteressierte im Gebiet des Amtes für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten Fürth (Fürth, Erlangen, Nürnberg, Erlangen-Höchstadt) durch. Die Umfrage richtet sich an all diejenigen, die sich für den Wald in dem oben genannten Gebiet interessieren, privat oder beruflich im Forstsektor tätig sind oder Wald in dem Gebiet besitzen oder verwalten.
Bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und unterstützen Sie Frau Auerswald und das AELF Fürth.
Die Umfrage finden Sie unter:
Do. 20.05.2021
München - Kleinwaldbesitzer werden künftig über eine Bagatellgrenze von den Beschränkungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes entlastet. Das hat Bayerns
Forstministerin Michaela Kaniber bei Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erreicht. „Ich freue mich sehr, dass wir damit die Situation für unsere kleinen privaten Waldbesitzer rasch und
unbürokratisch entschärfen können. Denn sie wären durch die neuen Bundesregelungen besonders betroffen gewesen“, so die Ministerin. Damit wird auch die regionale Versorgung kleiner Säger und
Holz-Verarbeiter mit Frischholz gestärkt.
Für kleine Waldbesitzer ohne Buchführungspflicht, die meist nicht jedes Jahr die gleiche Menge einschlagen, gab es mit den bisher bestehenden Regelungen einige Unklarheiten. Jetzt steht fest:
Insgesamt 75 Festmeter frisches Fichtenholz, das sind zwei bis drei LKW-Fuhren, dürfen unabhängig von den Einschlagsbeschränkungen in jedem einzelnen Betrieb eingeschlagen und verkauft werden.
Alternativ dazu besteht die Regelung unverändert fort, dass 4,25 Festmeter je Hektar Betriebsfläche geschlagen und vermarktet werden können. Für einen 20 Hektar großen Betrieb wäre so beispielsweise
eine Einschlagsmenge von 85 Festmeter zulässig.
Sollte unabhängig davon ein Waldbesitzer durch die Einschlagsbeschränkung von einer wirtschaftlich unbilligen Härte getroffen werden, die zum Beispiel zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen
Existenz eines Forstbetriebs führen kann, besteht die Möglichkeit bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausnahmeregelungen zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Di. 18.05.2021
"Die Fichtenborkenkäfer haben mit den sommerlichen Temperaturen der vor-/letzten Woche (7.-9. Mai 2021) zu schwärmen begonnen. Der Aktivität beim ersten Schwärmflug war so konzentriert wie seit 2015 nicht mehr. Der Schwärmflug startete ca. drei Wochen später als im letzten Jahr. An mehreren Monitoringstandorten in Mittel- und Unterfranken, im Frankenwald sowie in Niederbayern - vereinzelt auch in den übrigen Regierungsbezirken - gingen mehr als 3.000 Buchdrucker/Falle/Woche (Warnschwelle für Stehendbefall) in die Fallen."
Den vollständigen Newsletter finden Sie unter:
Mo. 10.05.2021
"Rügland - Wegen Neuaufforstungen nach Borkenkäferschäden und Waldumbaumaßnahmen ist die Zunahme von Plastik im Wald nicht mehr zu übersehen. Um Baumarten zu schützen, die vermutlich den Klimawandel am ehesten überstehen, werden häufiger Plastikhüllen eingesetzt, um die Jungbäumchen vor Wildverbiss zu schützen. Eine Firma sorgt sich Nachhaltigkeit."
Den vollständigen Bericht finden Sie unter:
Mo. 10.05.2021
Den aktuellen Holzmarktbericht finden Sie unter der Rubrik Holzvermarktung --> Holzmarkt
Mi. 05.05.2021
Fr. 23.04.2021
Für das laufende Forstwirtschaftsjahr (1.10.2020 bis 30.9.2021) soll eine Beschränkung des ordentlichen Einschlags bei der Holzart Fichte auf 85 % des durchschnittlichen Einschlags der Jahre 2013 bis 2017 erfolgen. Mit der Verordnung (HolzEinschlBeschrV2021) greifen verschiedene steuerliche Billigkeitsregelungen, wie z.B. erhöhte Pauschsätze für Betriebskosten oder der Viertelsteuersatz für steuerlich anerkannte Kalamitätsnutzungen nach § 34b EStG. Der Bundesrat hat der Verordnung in seiner Sitzung am 26.3.2020 bereits zugestimmt. Sicher haben Sie sich gewundert, dass wir Sie noch nicht weitergehend hierzu informiert haben. Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Dieses ist derzeit noch nicht erfolgt. Gleichzeitig fehlen noch die konkreten Vollzugshinweise zur Ermittlung der begrenzten Einschlagshöhe. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie von uns hierzu einen Waldbrief-extra, der Sie umfassend informiert.
Wir weisen darauf hin, dass die steuerlichen Billigkeitsregeln nur genutzt werden können, wenn die angeordnete Einschlagsbeschränkung und die diesbezüglichen Vollzugshinweise eingehalten werden.
Bitte beachten Sie bereits jetzt:
Nach Informationen der Finanzverwaltung wird es einen ergänzenden Vordruck zur Erfassung der entsprechenden Daten geben.
Fr. 26.03.2021
Mit dem Green Deal will die EU die beschlossenen Klimaziele erreichen und die Biodiversität verbessern. Neben dem massiven Ausbau von Schutzgebieten, der großflächigen Stilllegung alter Waldbestände möchte die Europäische Union auch mehr Einfluss auf die Waldpolitik nehmen, die nach den Lissabon-Verträgen primär Sache der Nationalstaaten ist. Die Europäische Kommission will künftig noch stärker auf den Wald zugreifen!
Aktuell laufen drei wichtige Konsultationen der EU zu Themen, die die Europäische Waldpolitik und damit auch unsere künftige Waldbewirtschaftung beeinflussen:
Es ist wichtig, dass sich auch die Waldbesitzer hier einbringen und ihre Stimme geltend machen. Öffentliche Konsultationen sind Seitens der EU ein wichtiges Mittel, um die Meinung der Gesellschaft zu erhalten und die Partizipation dieser zu gewährleisten. Bei allen Konsultationen können Sie die Sprache auswählen. Sie können diese auch auf Deutsch beantworten.
Öffentliche Konsultation zu den politischen Initiativen zur Biodiversität
Die Konsultation besteht aus drei Teilen:
Aus dem dritten Punkt wird sich bis Ende 2021 ein rechtsverbindliches Instrument der sogenannte EU Nature restoration plan ergeben.
Wie können Sie sich an der Konsultation beteiligen?
1. Öffnen Sie folgenden Link:
2. Gehen Sie auf dieser Seite dann auf das gelbe Feld „Zur Konsultation“
3. Auf der folgenden Seite gehen Sie auf das gelbe Feld „Fragebogen beantworten“
4. Dann öffnet sich ein Eingabefeld, wo Sie sich mit ihrer Email und einem Passwort registrieren können.
5. Anschließend werden Sie auf den Fragebogen weitergeleitet
Hier erhalten Sie eine Musterantwort zur Konsultation zur EU-Biodiversitätsstrategie, die der Bayerische Waldbesitzerverband gemeinsam mit der Europareferentin der AGDW-Die Waldeigentümer und des DFWR erarbeitet hat und die Sie gerne nutzen können.
Die Konsultation ist offen bis zum 05.04.2021.
Öffentliche Konsultation zu einer neuen EU-Forststrategie
Wie können Sie sich an der Konsultation beteiligen?
1. Öffnen Sie folgenden Link:
2. Gehen Sie auf dieser Seite dann auf das gelbe Feld „Zur Konsultation“
3. Auf der folgenden Seite gehen Sie auf das gelbe Feld „Fragebogen beantworten“
4. Dann öffnet sich ein Eingabefeld, wo Sie sich mit ihrer Email und einem Passwort registrieren können.
5. Anschließend werden Sie auf den Fragebogen weitergeleitet
Hier erhalten Sie eine Musterantwort zur Konsultation zur EU-Forststrategie, die der Bayerische Waldbesitzerverband gemeinsam mit der Europareferentin der AGDW-Die Waldeigentümer und des DFWR erarbeitet hat und die Sie gerne nutzen können.
Die Konsultation ist offen bis zum 19.04.2021.
Öffentliche Konsultation zur neuen Bodenstrategie
Wie können Sie sich an der Konsultation beteiligen?
1. Öffnen Sie folgenden Link:
2. Gehen Sie auf dieser Seite dann auf das gelbe Feld „Zur Konsultation“
3. Auf der folgenden Seite gehen Sie auf das gelbe Feld „Fragebogen beantworten“
4. Dann öffnet sich ein Eingabefeld, wo Sie sich mit ihrer Email und einem Passwort registrieren können.
5. Anschließend werden Sie auf den Fragebogen weitergeleitet
Hier erhalten Sie eine Musterantwort zur Konsultation zur Bodenstrategie, die der Bayerische Waldbesitzerverband gemeinsam mit der Europareferentin der AGDW-Die Waldeigentümer und des DFWR erarbeitet hat und die Sie gerne nutzen können.
Die Konsultation ist offen bis zum 27.04.2021.
Di. 23.03.2021
Do. 31.12.2020
Die in den letzten Jahren stark gestiegene Nachfrage nach Beratungsterminen und Betreuung von Waldpflegemaßnahmen, aber auch der Warenverkauf in unserer Geschäftsstelle, wird durch unsere Mitglieder erfreulicherweise immer mehr in Anspruch genommen. Um auch zukünftig mit der notwendigen Sorgfalt Ihre Aufträge und Anrufe professionell abwickeln zu können, haben wir uns dazu entschlossen, ab dem 1. Januar 2021 unsere Geschäftszeiten zu ändern. Mit dem "langen Donnerstag" hoffen wir auch berufstätigen Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, unsere Leistungen vor Ort in Anspruch zu nehmen.
Montag | 08:00 - 11:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 11:30 Uhr |
Mittwoch | ganztägig geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 11:30 Uhr |
15:00 - 18:30 Uhr | |
Freitag |
08:00 - 11:30 Uhr |
Samstag |
08:30 - 11:30 Uhr (von September bis Mai - nur Warenverkauf) |
Do. 19.11.2020
Sehr geehrte Mitglieder,
die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.
Allgemeine Informationen zur PEFC-Zertifizierung erhalten Sie auf der Homepage von PEFC-Deutschland:
Di. 10.11.2020
"Private und kommunale forstwirtschaftliche Unternehmer sollen durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung vom Bundesministerium für Ernhährung und Landwirtschaft mit einer einmaligen Flächenprämie unterstützt werden."
Di. 10.11.2020
Die SVLFG veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Waldbauernschule Goldberg in Kelheim Anfang 2021 drei fünftägige Seminare für Betriebsunternehmer von Vollerwerbsbetrieben mit eigener Waldbewirtschaftung. Die Anreise findet montags bis 10 Uhr statt, den Abschluss bildet am Freitag das Mittagessen um 12 Uhr.
Das Kursangebot richtet sich vorwiegend an Vollerwerbsbetriebe (z.B. Milchviehbetriebe), die durch die derzeitige Schadenssituation im Forst durch die Waldarbeit zusätzlich belastet werden. Das Programm der Schulung finden Sie untenstehend.
Wie Sie dem Programm entnehmen können, beinhaltet das Seminar theoretische und praktische Teile rund um die Bewirtschaftung des betriebseigenen Waldes. Dabei wird insbesondere auf die persönlichen Belange eines jeden Teilnehmers individuell eingegangen. Ziele sind u.a. die Verringerung der Arbeitsbelastung unserer Vollerwerbsbetriebe sowie eine Reduzierung von Arbeitsunfällen und Erkrankungen, durch Zeitdruck und Stress.
Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, sind die Seminare inklusiv Verpflegung und Unterkunft für alle Teilnehmer kostenfrei. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Anmeldungen sind im Sekretariat der SVLFG-Dienststelle in Landshut entweder telefonisch unter (0561) 785-15953 oder per Email an monika.maier@svlfg.de möglich.
Di. 10.11.2020
"Der Oberfranke Thorsten Sprenger gehört zu einer ganz besonderen Truppe freiwilliger Feuerwehrleute. Die Mitglieder von @fire sind international im Einsatz und werden zu Hilfe gerufen, wenn es Spezialwissen braucht, um z.B. bei großen Vegetationsbränden schwer erreichbare Glutnester aufzuspüren."
Di. 03.11.2020
Das „Investitionsprogramm Wald“ im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist gestartet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert hierbei Investitionen in Digitalisierung und Technik für die nachhaltige Waldwirtschaft.
Der Waldumbau nimmt weiter Form an: Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket unter anderem vereinbart, dass der Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder einschließlich der Digitalisierung in der Forstwirtschaft und Investitionen in moderne Ausrüstung und Technik für die Forstwirtschaft gefördert werden sollen. Heute startet nun als erster Schritt das neue „Investitionsprogramm Wald“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Bis Ende 2021 stehen hierzu rund 50 Millionen Euro bereit.
Was genau wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Zugpferde, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen. Für die gesamte Investitionssumme gibt es einen Zuschuss von 40 Prozent. Der Restbetrag ist über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finanzieren. Das Programm startet auf De-minimis-Basis und wird zeitgleich bei der EU-Kommission zur Notifizierung angemeldet.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen.
Alle Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden sich unter:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/waldwirtschaft/