Um für unsere Mitglieder ein zügiges Holzaufnahmeverfahren gewährleisten zu können, bitten wir Sie, ein paar Dinge bei der Polterung und
der Bereitstellung des Holzes zu beachten:
- Gemäß unseren Handelsverträgen dürfen Holzpolter nur an ganzjährig LKW befahrbaren Forstwegen gelagert werden – die FBG hat dabei keinerlei Einfluss auf die
Holzabfuhr
- Kleinmengen unter 15 fm pro Sortiment sollten auf die bekannten Sammellagerplätze gefahren werden oder sind vor Ort, z.B. mit dem Waldnachbarn, zu bündeln
- Vermeidung von vielen kleinen Poltern - der Spediteur braucht dabei nicht zu oft seinen Standort zu wechseln und kann Ihr Holz zügiger abfahren
- Ausformung von einheitlichen Holzpoltern getrennt nach Baumarten und bei der Fichte nach Frischholz und Käferholz
- Bündiges poltern, dabei werden einzelne Holzstämme weniger leicht übersehen und die Stückzahlkontrolle wird vereinfacht
Besonderheit – Holzbereitstellung beim Laubholz:
- Einzelstämme nur so Poltern, dass eine Gütesortierung uneingeschränkt möglich ist
- Keine S-Haken verwenden
- Lieferzeitraum beachten: Oktober bis Ende März